Erfundener Eigenbedarf kann teuer werden

Für die Vortäuschung von Eigenbedarf muss der Vermieter dem Mieter Schadensersatz zahlen, auch wenn die Kündigung schon wegen der Täuschung unwirksam ist.

Täuscht ein Vermieter Eigenbedarf an einer vermieteten Wohnung vor, muss er dem Mieter auch dann Schadensersatz zahlen, wenn infolge der Täuschung die Kündigung einvernehmlich erfolgt ist. Denn entscheidend ist lediglich, ob der Mieter von einem berechtigten Interesse des Vermieters ausgegangen ist und auch ausgehen durfte, so der Bundesgerichtshof. Räumt er unter diesen Umständen von sich aus die gemietete Wohnung, beruht die Räumung infolge der Täuschung nicht auf einem freiwilligen Entschluss.

 
 
Unfallregulierung Kreischa, Mietrecht nahe Heidenau, Vormundschaft Glashuette, Familienrecht nahe Pirna, Anwaelte nahe Heidenau, Aenderungskuendigung Wilsdruff, Abmahnung Heidenau, Aufhebungsvertrag Dresden, Schadenersatz Kreischa, Bussgeld Dohna