Pauschale Abgeltung von Überstunden

Die pauschale Abgeltung gilt nur für Überstunden, die innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit liegen.

Überstunden können zwar durch entsprechende Vereinbarung pauschal abgegolten werden. Eine solche erfasst nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts allerdings nur die gesetzlich zulässigen Überstunden. Für Überstunden, die über die im Arbeitszeitgesetz vorgesehene wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgehen, kann der Arbeitnehmer eine gesonderte Vergütung verlangen. Er muss sich nicht auf deren pauschale Abgeltung durch das Bruttomonatsgehalt verweisen lassen.

 
 
Unterhaltsanspruch Dresden, Anwalt Strafrecht nahe Freital, Anwaeltin Zivilrecht nahe Dohna, Verwarngeld Coswig, Aussageverweigerungsrecht Heidenau, Schadenersatzansprueche Pirna, Verkehrsrecht nahe Radeberg, Mieterhoehung Pirna, Rechtsanwaeltin Glashuette, Anwalt Zivilrecht nahe Dohna